Der jüngste Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission bietet dringend benötigte Klarheit darüber, wie Organisationen Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 des EU-KI-Gesetzes klassifizieren sollten. Allerdings werfen sie für Unternehmen auch eine wichtige Frage auf: Könnten Ihre bestehenden KI-Systeme ohne Ihr Wissen bereits als risikoreich eingestuft werden?
Die Antwort hängt möglicherweise nicht nur davon ab, was die Technologie leistet.
Nach dem EU-KI-Gesetz spielt die Zweckbestimmung eines KI-Methods eine zentrale Rolle bei der Risikoeinstufung. Das bedeutet, dass die Artwork und Weise, wie ein System dokumentiert, vermarktet, bereitgestellt und genutzt wird, genauso wichtig sein kann wie seine technischen Fähigkeiten.
Artikel 6 beschreibt zwei Wege, auf denen ein KI-System als Hochrisiko eingestuft werden kann. Dazu gehören KI, die in bestimmten regulierten Produkten verwendet wird, und KI, die in sensiblen Anwendungsfällen eingesetzt wird, die die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Menschen erheblich beeinträchtigen könnten.
Für Unternehmensteams wirft dies mehrere unmittelbare Fragen auf:
Welche KI-Systeme im gesamten Unternehmen fallen in den Geltungsbereich von Artikel 6?
Gibt die aktuelle Dokumentation genau wieder, wie jedes System verwendet wird?
Könnte die Ausnahme gemäß Artikel 6 Absatz 3 gelten und welche Nachweise wären erforderlich?
Was sollten Rechts-, Governance- und Technologieteams jetzt tun?
Airias On-Demand-Webinar „EU AI Act: What It Certainly Requires and Enterprises Must Do Now“ schlüsselt die neuen Leitlinien auf und verwandelt sie in einen praktischen Entscheidungsrahmen.
Die Sitzung behandelt die beiden Wege zur Hochrisikoklassifizierung, die Einschränkungen des Selbstbewertungsmechanismus gemäß Artikel 6 Absatz 3 und die Schritte, die Unternehmen unternehmen können, um ihre KI-Systeme sicherer zu bewerten.
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Webinar zum EU-KI-Gesetz – Airia
